Allgemeine Geschäftsbedingungen

LexLogic Software GmbH
Wohllebengasse 15/6, 1040 Wien
Stand: Dezember 2025

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der LexLogic Software GmbH (im Folgenden „LexLogic“) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“).

1.2 Das Angebot richtet sich primär an Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuches (UGB), insbesondere an Berufsträger der Steuerberatung und Rechtsanwaltschaft.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LexLogic stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Gegenstand der Leistungen sind Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen (Seminare, Workshops, Trainings), insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz (z. B. MS Copilot, ChatGPT), sowie damit verbundene Dienstleistungen in den Formaten Präsenz und „Virtual Classroom“ (Online).

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1 Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt elektronisch über die Website (www.lexlogic-software.com) und der Kunde erklärt sich mit den AGB im Zuge der Bestellung als einverstanden. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.

2.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) durch LexLogic zustande.

2.3 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung von LexLogic.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle genannten Preise verstehen sich in Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht explizit anders ausgewiesen.

3.2 Die Teilnahmegebühr ist – sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Teilnahme an der Veranstaltung setzt die vollständige Begleichung der Rechnung voraus.

3.3 Rechnungen werden dem Kunden elektronisch an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde verzichtet auf den postalischen Versand. Änderungswünsche bezüglich der Rechnungsanschrift sind unverzüglich mitzuteilen.

3.4 Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. vereinbart. LexLogic behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenforderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, diese sind gerichtlich festgestellt oder von LexLogic anerkannt.

4. Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)

4.1 Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist und der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 14 Kalendertagen ab Vertragsabschluss zu.

4.2 Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde LexLogic mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über seinen Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht die Absendung der Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist.

4.3 Das Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung (der Kurs) bereits innerhalb der Rücktrittsfrist vollständig erbracht wurde oder begonnen hat.

5. Stornobedingungen und Umbuchung

Für Unternehmer sowie für Verbraucher nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist gelten folgende Stornobedingungen:

5.1 Stornierung durch den Kunden
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei LexLogic.

  • Bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 80,– (netto) verrechnet.
  • 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Es werden 50 % der Teilnahmegebühr verrechnet.
  • Ab 6 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: Es wird die volle Teilnahmegebühr (100 %) fällig.

5.2 Umbuchung

  • Bis 14 Tage vor Beginn: Kostenlose Umbuchung möglich; bestehende Rechnungen werden gutgeschrieben und neu ausgestellt.
  • Ab 13 Tage vor Beginn: Bei Umbuchung bleibt die ursprüngliche Rechnung fällig. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von € 120,– (netto) erhoben.

5.3 Nominierung einer Ersatzperson
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, anstatt einer Stornierung eine qualifizierte Ersatzperson zu nennen. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten, sofern die Rechnung an den ursprünglichen Vertragspartner gerichtet bleibt.

6. Änderungen, Absage und Durchführung

6.1 LexLogic ist berechtigt, Veranstaltungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aufgrund von Krankheit des Referenten oder aus anderen Fällen höherer Gewalt abzusagen oder zu verschieben.

6.2 Im Falle einer Absage werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz für Reise- oder Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.

6.3 LexLogic behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm, den Einsatz anderer gleich qualifizierter Referenten sowie die Verlegung des Veranstaltungsortes innerhalb des gleichen Einzugsgebietes vor.

6.4 Sollte eine Präsenzteilnahme aufgrund behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt rechtlich nicht möglich sein, gilt eine Durchführung im Format „Virtual Classroom“ (Online) als vereinbart.

7. Wissensgarantie

7.1 Als besondere Kulanzleistung bietet LexLogic bei entsprechend gekennzeichneten öffentlichen Seminaren eine „Wissensgarantie“. Teilnehmer können den besuchten Seminartag einmalig innerhalb von zwölf Monaten kostenlos wiederholen, sofern freie Plätze verfügbar sind.

7.2 Voraussetzung ist die vollständige Bezahlung des Erstseminars. Die Wissensgarantie gilt nicht für Inhouse-Schulungen, Lehrgänge oder geförderte Maßnahmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung eines Wiederholungstermins.

8. Urheberrechte und Nutzung

8.1 Alle im Rahmen der Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Präsentationen und Software-Lösungen sind urheberrechtlich geschützt.

8.2 Die Nutzung ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers gestattet. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder gewerbliche Nutzung – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LexLogic.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1 LexLogic wählt Referenten und Inhalte mit größter Sorgfalt aus. Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Vorträge und Unterlagen wird jedoch keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt insbesondere für steuerliche oder rechtliche Hinweise im Rahmen der KI-Nutzung; diese ersetzen keine individuelle Beratung.

9.2 Die Haftung von LexLogic für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen.

9.3 Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden.

10. Datenschutz

10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter strikter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG).

10.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Stammdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Position) für die Vertragsabwicklung, die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen sowie für die Zusendung von fachrelevanten Informationen durch LexLogic verarbeitet werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von LexLogic in Wien.

11.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für 1040 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer ist.

11.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.