Lizenzbedingungen Software

Lizenzvertrag Software & KI-Agenten

zwischen
LexLogic Software GmbH
Wohllebengasse 15/6
1040 Wien
(im Folgenden „Lizenzgeber“)

und
dem Erwerber der Software
(im Folgenden „Lizenznehmer“)

1. Vertragsgegenstand

Der Lizenzgeber entwickelt und vertreibt Softwareprodukte, insbesondere KI-basierte Anwendungen und Agentensysteme (zB KI-Agents, MS KI Agents) (im Folgenden gemeinsam „Software“). Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung eines Nutzungsrechts sowie – sofern vereinbart – der Verkauf der Software an den Lizenznehmer.

2. Einräumung von Nutzungsrechten

Die Lizenzgeberin räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software ein. Die Nutzung ist ausschließlich auf den Lizenznehmer beschränkt. Eine Weitergabe, Überlassung, Vermietung, Verpachtung, Veröffentlichung oder sonstige Zugänglichmachung der Software oder einzelner Komponenten (einschließlich KI-Agenten) an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Ebenso unzulässig ist die Nutzung durch verbundene Unternehmen, Konzernunternehmen oder sonstige Dritte, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Lizenzgeberin vorliegt.

3. Kauf und Entgelt

Sofern ein Kauf vereinbart wird, erfolgt dieser zu den im Angebot bzw. in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegten Konditionen. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

4. Schutzrechte

Sämtliche Rechte an der Software verbleiben bei der Lizenzgeberin. Der Lizenznehmer erwirbt ausschließlich die in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Jegliche Bearbeitung, Dekompilierung, Reverse Engineering oder sonstige Veränderung der Software ist unzulässig, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

5. Verbot der Weitergabe

Der Lizenznehmer verpflichtet sich ausdrücklich, die Software sowie sämtliche KI-Agenten weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere auch für:

  • Weitergabe von Zugangsdaten
  • Bereitstellung über Cloud- oder Serverstrukturen für Dritte
  • Integration in Produkte oder Dienstleistungen für Dritte

Jede Form der mittelbaren oder unmittelbaren Weitergabe ist untersagt.

6. Vertragsstrafe

Für jeden Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere gegen das Weitergabeverbot gemäß Punkt 5, verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000,– (in Worten: fünfzigtausend Euro). Die Vertragsstrafe unterliegt keiner richterlichen Mäßigung. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7. Haftung

Die Lizenzgeberin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der Vertragsbeendigung ist die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen.

9. Installation, Schulung und Wartung

Die Installation der Software erfolgt gemäß der Anwendungsdokumentation. Dort ist auch die Systemspezifikation der benötigten Hard- und Software beschrieben. Eine Einweisung und Schulung in die Software durch die Lizenzgeberin bedarf der gesonderten Vereinbarung und ist vergütungspflichtig. Die Wartung der Software (Updates, ggf. Upgrades) unterliegt einem Wartungsvertrag, der separat abgeschlossen wird.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.